Kosten und Kostenerstattung
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der gewählten Person, der Art der Leistung und der Dauer des Termins. Das für Ihren Termin geltende Honorar teilen wir Ihnen vor der verbindlichen Terminvereinbarung transparent mit.
Kosten des Erstgesprächs
Das Erstgespräch ist eine reguläre kostenpflichtige Sitzung von 50 Minuten. Es dient dazu, Ihr Anliegen, Ihre Ziele und das weitere Vorgehen zu besprechen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist.
Die Anfrage über unser Kontaktformular ist unverbindlich und kostenlos. Erst mit der gemeinsamen Vereinbarung eines konkreten Termins entsteht eine verbindliche Buchung.
Kostenzuschuss bei einer Versicherung in Österreich
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert kann in Österreich grundsätzlich ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und die formalen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsträgers erfüllt werden.
Psychotherapie
Bei der Psychotherapie ist üblicherweise spätestens vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Ab der elften Sitzung ist in der Regel eine Bewilligung des Versicherungsträgers erforderlich. Die genaue Höhe des Zuschusses und das Einreichungsverfahren hängen von Ihrer Krankenversicherung ab.
Klinisch-psychologische Behandlung
Auch für eine klinisch-psychologische Behandlung kann ein Kostenzuschuss beantragt werden. Voraussetzung sind unter anderem die entsprechende Berufsberechtigung der behandelnden Person, eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung und die Einhaltung der Vorgaben des jeweiligen Versicherungsträgers.
Coaching
Coaching ist keine Krankenbehandlung und wird daher grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst.
Kostenzuschuss für Psychotherapie
Die Höhe des Kostenzuschusses ist kein Verhandlungsspielraum, sondern ein fixer Tarif, den die Sozialversicherungen in ihrer Satzung festlegen. Pro Psychotherapieeinheit von 50 Minuten gelten derzeit folgende Sätze:
- ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse: 33,70 €
- BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau: 50,20 € (seit 1. Jänner 2026)
- SVS – Sozialversicherung der Selbständigen: 50,00 € (seit 1. Jänner 2026)
- KUF – Kranken- und Unfallfürsorge, etwa für Landes- und Gemeindebedienstete: 78,00 €
Der Zuschuss wird nach der Sitzung ausbezahlt: Sie reichen die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger ein und erhalten den Satz Ihrer Kasse rückerstattet. Für die klinisch-psychologische Behandlung gelten eigene Regelungen – welche davon für Sie zutreffen, besprechen wir gerne im Erstgespräch.
Stand: August 2026. Die jeweils gültigen Sätze und Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsträger.
Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung
Seit 1. Jänner 2024 ist auch die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Behandlung und die Eintragung der behandelnden Person in die Liste der Klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums. Für eine Einzelsitzung gelten folgende Sätze:
- ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse: 33,70 € (60 Minuten)
- SVS – Sozialversicherung der Selbständigen: 50,00 € (ab 50 Minuten)
- BVAEB – öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau: 50,20 € (ab 50 Minuten)
Mit der ärztlichen Bestätigung sind zunächst bis zu zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach kann bei der Sozialversicherung eine Verlängerung beantragt werden.
Stand: Jänner 2026, nach den ASVG-Informationen des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen. Die jeweils gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsträger.
Hinweis
Bitte informieren Sie sich möglichst vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrem Versicherungsträger über die aktuell geltenden Voraussetzungen. Ein Kostenzuschuss setzt die Erfüllung der formalen Voraussetzungen voraus – eine bestimmte Diagnose allein garantiert keine automatische Auszahlung. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, entscheidet der jeweilige Versicherungsträger. ZIPP kann keine bestimmte Zuschuss- oder Erstattungshöhe zusichern.
Keine Modellplätze
ZIPP bietet keine kostenfreien Modellplätze an. Die Termine werden zunächst privat verrechnet. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert können Sie – abhängig vom jeweiligen Angebot und bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen – einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenversicherung beantragen.
Kostenerstattung bei einer Versicherung in Deutschland
Bei Klient:innen, die in Deutschland krankenversichert sind, übernehmen Krankenversicherungen erfahrungsgemäß häufig einen großen Teil der Behandlungskosten. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Versicherung, dem persönlichen Tarif und den individuellen Voraussetzungen ab.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Wenn erforderlich, stellen wir Ihnen die für die Anfrage beziehungsweise Einreichung verfügbaren Unterlagen zur Verfügung. Eine bestimmte Erstattungshöhe kann von ZIPP nicht zugesichert werden.
Private Zusatzversicherung
Je nach Vertrag kann auch eine private Kranken- oder Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Bitte klären Sie die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Erstattung direkt mit Ihrer Versicherung.
Terminabsagen
Ein vereinbarter Termin ist verbindlich für Sie reserviert. Wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Absage. Da kurzfristig frei werdende Termine häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden können, gilt folgende gestaffelte Absageregelung:
- Bei einer Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten.
- Bei einer Absage weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden vor dem Termin werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.
- Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 80 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.
- Wird ein Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, wird das vereinbarte Honorar vollständig berechnet.
Für die Frist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Absage bei uns eingeht.
Noch Fragen zu den Rahmenbedingungen?
Wenn Sie vor Ihrer Anfrage Fragen zum Ablauf, zur passenden Behandlungsform oder zu den organisatorischen Rahmenbedingungen haben, können Sie uns diese gerne über das Kontaktformular mitteilen. Ihre Anfrage wird vertraulich und persönlich bearbeitet. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Häufige Fragen zu Kosten und Kostenzuschuss
Wie viel zahlt die Krankenkasse zu einer Psychotherapie dazu?
Der Kostenzuschuss ist ein fixer Satz laut Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers: derzeit 33,70 € (ÖGK), 50,20 € (BVAEB), 50,00 € (SVS) und 78,00 € (KUF) pro Einheit zu 50 Minuten. Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert, eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung und ab der elften Sitzung in der Regel eine Bewilligung Ihres Versicherungsträgers.
Bietet ZIPP Modell- oder kostenfreie Therapieplätze an?
Nein. ZIPP bietet keine kostenfreien Modellplätze an. Psychotherapeutische und klinisch-psychologische Termine werden privat verrechnet. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert ist grundsätzlich ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Coaching wird nicht von der Krankenversicherung bezuschusst.
Wird ein Kostenzuschuss nur bei bestimmten Diagnosen gewährt?
Nein. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt und die formalen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsträgers erfüllt werden. Grundsätzlich kann jede psychische Diagnose mit Krankheitswert infrage kommen. Über die aktuell geltenden Voraussetzungen informiert Sie Ihr Versicherungsträger.
Sie möchten Unterstützung?
Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage für ein Erstgespräch in Innsbruck, Villach oder online. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
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