Kosten und Kostenerstattung

Die Höhe des Honorars richtet sich nach der gewählten Person, der Art der Leistung und der Dauer des Termins. Das für Ihren Termin geltende Honorar teilen wir Ihnen vor der verbindlichen Terminvereinbarung transparent mit.

Kosten des Erstgesprächs

Das Erstgespräch ist eine reguläre kostenpflichtige Sitzung von 50 Minuten. Es dient dazu, Ihr Anliegen, Ihre Ziele und das weitere Vorgehen zu besprechen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist.

Die Anfrage über unser Kontaktformular ist unverbindlich und kostenlos. Erst mit der gemeinsamen Vereinbarung eines konkreten Termins entsteht eine verbindliche Buchung.

Kostenzuschuss bei einer Versicherung in Österreich

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert kann in Österreich grundsätzlich ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und die formalen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsträgers erfüllt werden.

Psychotherapie

Bei der Psychotherapie ist üblicherweise spätestens vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Ab der elften Sitzung ist in der Regel eine Bewilligung des Versicherungsträgers erforderlich. Die genaue Höhe des Zuschusses und das Einreichungsverfahren hängen von Ihrer Krankenversicherung ab.

Klinisch-psychologische Behandlung

Auch für eine klinisch-psychologische Behandlung kann ein Kostenzuschuss beantragt werden. Voraussetzung sind unter anderem die entsprechende Berufsberechtigung der behandelnden Person, eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung und die Einhaltung der Vorgaben des jeweiligen Versicherungsträgers.

Coaching

Coaching ist keine Krankenbehandlung und wird daher grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst.

Hinweis

Bitte informieren Sie sich möglichst vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrem Versicherungsträger über die aktuell geltenden Voraussetzungen. Ein Kostenzuschuss setzt die Erfüllung der formalen Voraussetzungen voraus – eine bestimmte Diagnose allein garantiert keine automatische Auszahlung. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, entscheidet der jeweilige Versicherungsträger. ZIPP kann keine bestimmte Zuschuss- oder Erstattungshöhe zusichern.

Keine Modellplätze

ZIPP bietet keine kostenfreien Modellplätze an. Die Termine werden zunächst privat verrechnet. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert können Sie – abhängig vom jeweiligen Angebot und bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen – einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Kostenerstattung bei einer Versicherung in Deutschland

Bei Klient:innen, die in Deutschland krankenversichert sind, übernehmen Krankenversicherungen erfahrungsgemäß häufig einen großen Teil der Behandlungskosten. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Versicherung, dem persönlichen Tarif und den individuellen Voraussetzungen ab.

Bitte klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Wenn erforderlich, stellen wir Ihnen die für die Anfrage beziehungsweise Einreichung verfügbaren Unterlagen zur Verfügung. Eine bestimmte Erstattungshöhe kann von ZIPP nicht zugesichert werden.

Private Zusatzversicherung

Je nach Vertrag kann auch eine private Kranken- oder Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Bitte klären Sie die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Erstattung direkt mit Ihrer Versicherung.

Terminabsagen

Ein vereinbarter Termin ist verbindlich für Sie reserviert. Wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Absage. Da kurzfristig frei werdende Termine häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden können, gilt folgende gestaffelte Absageregelung:

  • Bei einer Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten.
  • Bei einer Absage weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden vor dem Termin werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.
  • Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 80 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.
  • Wird ein Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, wird das vereinbarte Honorar vollständig berechnet.

Für die Frist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Absage bei uns eingeht.

Noch Fragen zu den Rahmenbedingungen?

Wenn Sie vor Ihrer Anfrage Fragen zum Ablauf, zur passenden Behandlungsform oder zu den organisatorischen Rahmenbedingungen haben, können Sie uns diese gerne über das Kontaktformular mitteilen. Ihre Anfrage wird vertraulich und persönlich bearbeitet. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Häufige Fragen zu Kosten und Kostenzuschuss

Bietet ZIPP Modell- oder kostenfreie Therapieplätze an?

Nein. ZIPP bietet keine kostenfreien Modellplätze an. Psychotherapeutische und klinisch-psychologische Termine werden privat verrechnet. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert ist grundsätzlich ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Coaching wird nicht von der Krankenversicherung bezuschusst.

Wird ein Kostenzuschuss nur bei bestimmten Diagnosen gewährt?

Nein. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt und die formalen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsträgers erfüllt werden. Grundsätzlich kann jede psychische Diagnose mit Krankheitswert infrage kommen. Über die aktuell geltenden Voraussetzungen informiert Sie Ihr Versicherungsträger.

Sie möchten Unterstützung?

Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage für ein Erstgespräch in Innsbruck, Villach oder online. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen bei Ihnen.

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